Erziehungsbeistand (EB):
Der Erziehungsbeistand unterscheidet sich von der Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) durch die Fokussierung auf die Unterstützung des zumeist minderjährigen jungen Menschen. Der Altersschwerpunkt der Hilfe liegt meist zwischen 12 und 18 Jahren. In der Erziehungsbeistandschaft haben wir den Fokus auf das Kind / die Jugendliche Person, berücksichtigen im Hilfeprozess dennoch das gesamte soziale System des Kindes / der jugendlichen Person.
In der Erziehungsbeistandschaft arbeiten wir ambulant im Sinne der Einzelfallhilfe und bieten bei entwicklungsgefährdenden Problemen von Kindern und Jugendlichen adäquate Lösungsansätze. Wir begleiten und unterstützen die Jugendliche / den Jugendlichen dabei entwicklungsgemäß Eigenverantwortung zu übernehmen und Selbsthilfepotenziale zu aktivieren.
Leistungseinblick in unsere Erziehungsbeistandschaft (EB):
- Entlastung des Kindes/ des Jugendlichen
- Unterstützung bei der Verselbständigung
- Aufbau und Stärkung persönlicher sowie sozial-emotionaler Kompetenzen
- Unterstützung beim sozialverantwortlichen Umgang mit Konflikten und Rechtsnormen
- Erhaltung des Bezugssystems Familie
- Wiederherstellung förderlicher Beziehungen innerhalb der Familie
- Unterstützung von entwicklungsadäquaten Ablösungsprozessen
- Förderung bzw. Stärkung des Selbsthilfepotentials
- Aufbau und Verbesserung von Lern- und Entwicklungschancen
- Planung und Realisierung von schulischer und/oder beruflicher Integration
- Prävention entwicklungsschädigenden Verhaltens (Gewalt, Suchtmittelabhängigkeit etc.)
- Anregung zu aktiver Freizeitgestaltung / sozialer Anbindung
- Unterstützung im hauswirtschaftlichen Bereich